SAT-Service Schneider
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Veranstaltungsradio

Wir führen temporäres Lokalradio für Ihr Event/ Ihre Veranstaltung als Komplettdienstleistung aus! Auch komplette Unterstützung der notwendigen Antragstellung.

Was ist Veranstaltungsradio?

Veranstaltungsradio ist die auf maximal 30 Tage / Jahr (einzeln oder zusammenhängend) zeitlich begrenzte Ausstrahlung eines Wort- und oder Musikprogrammes auf UKW Hörfunkfrequenzen im Band II (87,5 bis 108 MHz), welches im Versorgungsgebiet mit herkömmlichen Rundfunkempfängern (Radios) für Jedermann zu empfangen ist.

Wer darf Veranstaltungsradio beantragen/ ausführen?

Jedermann, das heißt, jede juristische Person, jede Firma, jeder Verein. Ein technischer Sachkundenachweis des technisch ausführenden oder des mit der technischen Ausführung Beauftragten ist für die Antragsstellung erforderlich.

Welche Programminhalte dürfen gesendet werden?

Es gibt außer der Forderung nach verfassungsrechtlicher Konformität keine Beschränkungen oder Einschränkungen für den Programminhalt. Der Programminhalt sollte im Zusammenhang mit dem Charakter der korrespondierenden Veranstaltung stehen. Aber auch temporäre Hörfunkprogramme ohne besondere Veranstaltung im Hintergrund sind bereits mehrfach genehmigt worden. Der Programminhalt muß jedoch zur Antragstellung bei der LMA im Vorfeld umrissen/ definiert werden.

Wie groß darf das Versorgungsgebiet sein?

Die Größe und Form des Versorgungsgebietes sollte dem Charakter der korrespondierenden Veranstaltung entsprechen. Da bis 90 km2 Versorgungsfläche flächenunabhängige Fixkosten für die Frequenzzuteilung entstehen, sollte das Versorgungsgebiet und damit die Strahlungsleistung wegen ausreichender Versorgungssicherheit großzügig beantragt werden. In der Regel wird in der Frequenzzuteilungsurkunde die Strahlungsleistung und das Antennendiagramm der gewünschten Versorgungsfläche entsprechen. Über 90 km2 Versorgungsfläche entstehen flächenabhängige Zusatzkosten von 10,-€ / 10 weitere km2 für die Frequenzzuteilungsurkunde. In Ausnahmefällen, insbesondere in Grenznähe muß mit Einschränkungen der gewünschten Strahlungsleistung und oder des gewünschten Antennendiagrammes gerechnet werden. Ein Rechtsanspruch auf volle Ausleuchtung des gewünschten Versorgungsgebietes besteht aus versorgungstechnischen Gründen (mögliche Gleich- und Nachbarkanalstörungen) daher nicht. In der Regel ist die BNetzA aber bemüht, den Wünschen des Veranstalters weitgehendst entgegenzukommen.

Welche Genehmigungen sind erforderlich und zu beantragen und mit welchen mindest- Vorlaufzeiten ist erfahrungsgemäß zu rechnen?

  • Medienrechtliche Zustimmung der für das Versorgungsgebiet zuständigen Landesmedienanstalt (Voraussetztung für die Beantragung der Frequenzzuteilung bei der BNetzA!) Vorlaufzeit: reichlich 1 Periode zwischen zwei Medienratssitzungen

  • Frequenzzuteilung durch die für das Versorgungsgebiet zuständige Außenstelle der BNetzA. Vorlaufzeit: 4 Wochen, in Grenznähe 8 Wochen

  • Nur bei Strahlungsleistungen >6W ERP eine Standortbescheinigung der zuständigen Außenstelle der BNetzA Frequenzzuteilungsurkunde muß dazu bereits vorliegen! Vorlaufzeit: 1 Woche

  • Nur bei Musikanteilen im Programm eine GEMA Anmeldung Vorlaufzeit: 1 Woche

Wir empfehlen daher mit der Antragstellung bei der LMA mindestens 12 Wochen vor Veranstaltungsdatum zu beginnen!

Welche Gesamtkosten fallen für die Ausrichtung von Veranstaltungsradio an?

Die anfallenden Gesamtkosten können im Vorfeld nur grob abgeschätzt werden. Die Kostentabelle in Anlage 1 gibt einen Überblick über die zu erwartenden Gesamtkosten bei Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen. Ursächlich hängen die exakten Kosten vom Spielraum in den Gebührensätzen der verschiedenen LMA und der GEMA sowie vom Aufwand für die Standortbescheinigung (mögliche Standortmitbenutzung?) ab. Auch der technische Aufwand für die Mietsendeanlage kann sehr unterschiedlich ausfallen. Des Weiteren kann in Ausnahmefällen in der Zuteilungsurkunde ein kompliziertes Antennendiagramm gefordert werden, was den Antennenaufwand gegenüber einer einfachen vertikalen Rundstrahlantenne drastisch erhöhen kann. Daher können wir den Dienstleistungspreis für die mögliche Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erst nach Vorlage der ausgestellten Frequenzzuteilungsurkunde und Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten exakt beziffern. Unsere Dienstleistung beinhaltet auch nur die Bereitstellung der Senderanlage mit Audioschnittstelle XLR Links/Rechts für Studionormpegel. Optional können wir einen Modulatiosprozessor, welcher die Einhaltung des von der BNetzA geforderten Grenzwertes der relativen Modulationsleistung sicherstellt, mit anbieten. Der Aufwand für die Erzeugung und Zuführung des Programmes zum Sender ist nicht inbegriffen und liegt im Verantwortungsbereich des Veranstalters. Gern vermitteln wir dazu auch passende Dienstleister, mit denen wir schon bei Veranstaltungsradio zusammengearbeitet haben.